Haus - und Platzordnung
Haus- und Platzordnung für die Mr. EIT BIKE DAYS vom 18. bis 20. September 2026 am Parkplatz Preunegg Jet, Reiteralm 70, 8973 Pichl-Preunegg.
Sie regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (Besucherinnen und Besucher, Ausstellerinnen und Aussteller, Athletinnen und Athleten, Helferinnen und Helfern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder von diesen beauftragten Personen und Firmen).
Die Haus- und Platzordnung wird an allen Eingängen gut sichtbar angeschlagen.
An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht auf der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.
GELTUNGSBEREICH / VERANSTALTUNGSZEIT
Diese Haus- und Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der gesamten Dauer der Veranstaltung (18.–20. September 2026).
Die Veranstaltungsstätte umfasst sämtliche im Zuge der Veranstaltung verwendeten Flächen, Aufbauten, Zelte, Ausstellerstände sowie angrenzende Infrastruktur.
ZUTRITTSKONTROLLEN UND AUFENTHALT
* Teilnehmende Personen sind verpflichtet, sich bei Verlangen, vor Eintritt einer Kontrolle durch Sicherheits- oder Ordnungspersonal zu unterziehen.
* Sicherheitsdienst/Ordnungspersonal ist berechtigt, Bekleidung, Taschen und mitgeführte Behältnisse auf verbotene oder gefährliche Gegenstände zu überprüfen.
* Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. durch übermäßigen Alkoholkonsum oder das Mitführen verbotener Gegenstände), können vom Zutritt ausgeschlossen bzw. vom Gelände verwiesen werden.
* Nach Ende der täglichen Veranstaltungszeit haben alle Besucherinnen und Besucher die Veranstaltungsstätte unverzüglich zu verlassen.
JUGENDSCHUTZ
Es gilt das Steiermärkische Jugendschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Verboten ist die Mitnahme von Gegenständen und Substanzen, die eine Gefährdung für Leben, Gesundheit, Sicherheit oder den Veranstaltungsbetrieb darstellen. Dazu zählen insbesondere:
* Waffen jeglicher Art
* pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper, Rauchbomben etc.)
* Glasflaschen, Glasbehälter, Dosen, Kanister und zerbrechliche Behältnisse
* Laserpointer, Trillerpfeifen, Megafone oder vergleichbare Lärminstrumente
* Spraydosen mit gesundheits- oder brandgefährlichen Substanzen
* große sperrige Gegenstände (Leitern, Hocker, Klappstühle, Kisten etc.)
* Fahrräder bzw. E-Bikes mit mehr als 2 Rädern, Scooter, Skateboards, Inline-Skates o. Ä. im Veranstaltungsbereich (ausgenommen Demo- oder Testbikes in dafür vorgesehenen Bereichen)
* rassistisches, extremistisches, diskriminierendes oder politisches Propagandamaterial
Über die Zulässigkeit entscheidet im Zweifelsfall das Ordnungspersonal oder der Veranstalter.
KOMMERZIELLE CONTENT-PRODUKTION
Wenn Sie während der Mr. EIT BIKE DAYS auf der Reiteralm Social-Media-Content für Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, LinkedIn oder andere Online-Plattformen erstellen und dabei unmittelbar oder mittelbar kommerzielle Zwecke verfolgen, ist dies vorab beim Veranstalter anzumelden und genehmigungspflichtig.
Als kommerzielle Content-Produktion gilt insbesondere die Erstellung von Foto-, Video-, Audio- oder sonstigem Mediencontent, der der Bewerbung, Vermarktung oder wirtschaftlichen Nutzung von Produkten, Marken, Unternehmen oder Dienstleistungen dient oder mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist.
Private Foto- und Videoaufnahmen durch Besucherinnen und Besucher sowie persönliche Social-Media-Beiträge ohne kommerziellen Zweck sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Eine erteilte Genehmigung gilt ausschließlich für den jeweils vereinbarten Umfang. Änderungen oder Erweiterungen der geplanten Aufnahmen oder der kommerziellen Nutzung sind dem Veranstalter vorab mitzuteilen und gegebenenfalls erneut genehmigungspflichtig.
Der Veranstalter behält sich vor, die Regelungen im Interesse eines geordneten Veranstaltungsablaufs, der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie des Schutzes der Aussteller, Partner und Marken jederzeit anzupassen.
TIERE UND ABSTELLEN VON GEFÄHRTEN
* Hunde und andere Tiere sind nur an der Leine und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gestattet.
* Fahrräder und E-Bikes dürfen nur an den gekennzeichneten Abstellplätzen (an oder bei sogenannten „A-Frames“) abgestellt werden. Das Festmachen an Zäunen, Absperrungen oder Aufbauten ist verboten.
VERHALTENSANWEISUNGEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
* Alle Personen haben sich so zu verhalten, dass andere weder gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
* Beschädigungen an Aufbauten, Infrastruktur oder Ausstellerständen sind zu unterlassen.
* In den Veranstaltungszelten und auf allen überdachten Flächen gilt Rauch- und Vape-Verbot. Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet.
* Abfälle sind ausschließlich in die vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Mehrwegbecher sind an den Gastronomieständen zurückzugeben.
VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
* Bei Notfällen (Unfall, Brand, etc.) sind unverzüglich Sicherheitsdienst oder Einsatzkräfte (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) zu informieren.
* Ruhe bewahren und den Anweisungen des Ordnungspersonals folgen.
VERHALTEN BEI UNWETTER
Bei Sturm, Gewitter, Hagel oder Glatteis haben alle Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Aufenthalt unter Bäumen oder in unmittelbarer Nähe technischer Aufbauten ist zu vermeiden.
FAHRVERBOT
* Auf der Veranstaltungsstätte gilt Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge ohne ausdrückliche Genehmigung.
* Das Befahren mit Demo- und Testbikes ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Teststrecken (Trails) und ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
* Fahrbewegungen außerhalb dieser Bereiche sind untersagt.
ANORDNUNGSBEFUGNISSE
Den Anweisungen der Exekutive, der Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Sicherheitsdienstes, des Ordnungspersonals sowie des Veranstalters ist uneingeschränkt Folge zu leisten.